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Schlaganfall ist mittlerweile die zweithäufigste Todesursache weltweit und häufigster Grund einer schweren Behinderung in den Industriestaaten. Pro Jahr erleiden über 200 000 Menschen einen Schlaganfall. Jeder 5. Patient stirbt innerhalb von 30 Tagen nach dem Ereignis und es sind nicht nur ältere Menschen betroffen. 10 % aller Patienten sind jünger als 45 Jahre.

Und noch eine Zahl: ca. 181 Patienten sterben täglich in Deutschland an Folgen eines Schlaganfalls. Zum Vergleich: ca. 175 Menschen sterben täglich an Herzinfarkt und ca. 100 Menschen an Lungenkrebs (Quelle: Erlanger Schlaganfall-Register; Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe)

Deshalb ist es sehr wichtig den Schlaganfall vorzubeugen, Risikofaktoren zu identifizieren und frühzeitig zu behandeln.

Wichtigste Risikofaktoren sind:

Bluthochdruck

Zuckererkrankung

Rauchen

Hypercholesterinämie

Familiäre Veranlagung

Alter

usw.

Unentdeckte und unbehandelte Risikofaktoren begünstigen Atherosklerose, was letztlich zu Verengung oder gar Verschluss der hirnversorgenden Gefäße führt und das Schlaganfallrisiko dramatisch erhöht. 

Die in der Praxis angebotene Schlaganfall-Vorsorgeuntersuchung umfasst folgende Leistungen:

  • Fachärztliche Anamnese mit besonderer Berücksichtigung der vaskulären Risikofaktoren
  • Komplette klinisch-neurologische Untersuchung
  • Farbkodierte Duplexsonographische Untersuchung der Hirn versorgenden Gefäße extracraniell (am Hals) mit Messung der Gefäßwanddicke, Quantifizierung der möglichen Gefäßverengungen und Beschreibung der Plaguebeschaffenheit
  • Farbkodierte Duplexsonographische Untersuchung transcraniell (Untersuchung der hirnversorgenden Gefäße durch den Schädelknochen)
  • ggf. Laboruntersuchung
  • zusammenfassende Risikobewertung und Empfehlungen

Wenn Sie interessiert sind oder Fragen haben, sprechen Sie uns bitte an!

Die Schlaganfallvorsorgeuntersuchung gehört nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung und darf vom Arzt nicht auf Versichertenkarte oder Überweisungsschein erbracht und der Krankenkasse in Rechnung gestellt werden. Die Kosten sind daher selbst zu tragen.

Die Liquidation erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Kontakt

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